Der Gemeinsamen Bundesausschusses legt in der Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL in der Fassung vom 17. Dezember 2015 Kriterien fest, die sektorenspezifische Mindestanforderungen an ein internes Qualitätsmanagementsystems definiert.
Diese Mindestanforderungen sind für VertragsärztInnen, VertragspsychotherapeutInnen, medizinische Versorgungszentren, VertragszahnärztInnen sowie zugelassene Krankenhäuser bindend.
Für den Aufbau, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des internen Qualitätsmanagementsystems bieten wir unseren Kunden eine unabhängige Prüfung der Mindeststandards nach der QM-RL an.
Wichtig hierbei: Den Umfang, die Art und den Prüfungsintervall legen Sie unerverbindlich fest!
Ihre Vorteile einer Konformitätsbestätigung nach der QM-RL auf einen Blick:
Für Informationen zur Vorbereitung, zum Ablauf und zu den Kosten, schicken Sie uns eine unverbindliche Nachricht:
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